Pilotprojekt in der Börde

Ein Zusammenschluss von Landwirtschaftsbetrieben, Naturschutzvereinen und Behörden erproben im Landkreis Börde neue Wege, um Naturschutz und Landwirtschaft noch besser in Einklang zu bringen. Dieser in den Niederlanden entstandene kooperativer Ansatz, auch bekannt als „Niederländliches Modell“, zur Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen soll sich auch in Sachsen-Anhalt durchsetzen. Die Beteiligten stimmen miteinander die Förderung gebietsspezifischer Arten ab und setzen Maßnahmen gemeinsam um. Erhofft werden sich davon unter anderem positive Effekte auf die Population von Feldhamstern, Rotmilanen, Feldvögeln und Feldhasen. In dem Projekt sind beispielsweise Streifen mit Winter- oder Sommergetreide ohne Einsatz von Herbiziden, Insektiziden oder Fungiziden geplant.

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert hat das Projekt am Mittwochnachmittag bei einem unserer Mitgliedsbetriebe besucht. Wir begrüßen das Engagement der Ministerin Landwirtinnen und Landwirte mit dem regionalen Naturschutz zusammenzuführen und das bereits 2020 gestartete Pilotprojekt der Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt mit insgesamt 600.000,00 Euro bis zum Jahr 2022 zu finanzieren.

Zum Hintergrund des Projektes:
Bislang war es immer so, dass jeder Agrarbetrieb seinen Umweltverpflichtungen sozusagen in „Eigenregie“ nachkommt. Das Pilotprojekt zeichnet sich vor allem auch dadurch aus, dass durch die Etablierung einer Stiftung Umweltmaßnahmen gebündelt werden, die bisher für einen einzelnen Landwirtschaftsbetrieb allein nicht umsetzbar waren. So kann ein landwirtschaftlicher Betrieb, dessen Bodenqualität weniger gut ist, weitaus mehr als seine verpflichtenden fünf Prozent an Naturschutzmaßnahmen erbringen. Dies gilt in die eine, wie in die andere Richtung. Im Durchschnitt jedoch über alle Beteiligten, werden die erforderlichen fünf Prozent problemlos erreicht. Der Systemvorteil des Pilotprojektes ist unter anderem darin zu sehen, dass im Ergebnis weitaus umfangreichere Umweltmaßnahmen etabliert werden können. Hinzukommt, dass die Landwirte hierfür einen finanziellen Ausgleich erhalten. In Rede stehen wohl auch regionalspezifische Entschädigungen, d. h. Entschädigungen in Abhängigkeit von der Güte des bewirtschafteten Grund und Bodens. Auch für die Agrarverwaltung ergibt sich ein entscheidender Vorteil, denn die Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen erfolgt durch die dazwischen geschaltete Stiftung und nicht durch die Untere Naturschutzbehörde bzw. das Landwirtschaftsamt. Im Ergebnis ist das Pilotprojekt dadurch weitaus weniger bürokratisch und damit letztlich operabler in der Umsetzung.